Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Hufpflege zwischen mir und meinem Kunden

§1 Auftrag und Leistung

Der Auftraggeber beauftragt mich als Hufpflegerin an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufpflege oder die Anbringung eines Hufschutzes auszuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten erteilt und gibt es keine offensichtlichen Anzeichen, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Die Hufpflegerin verpflichtet sich die von ihr angebotene Dienstleistung nach besten Wissen und Gewissen, in einer Form die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.

§2 Ort und Zeitpunkt

Auftraggeber und Hufpflegerin erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Die Hufpflegerin erbringt die gewünschte Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person anwesend ist. Eine Stornierung oder Änderung von Ort und/oder Zeitpunkt ist nur nach Bestätigung von Seiten der Hufpflegerin gültig. Terminvereinbarungen können bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei storniert werden, danach können bis zu 100% der Kosten der gewünschten Leistung in Rechnung gestellt werden. 

Verspätung durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 0,5 Stunden akzeptiert werden. Beide Seiten verpflichten sich, einander darüber in Kenntnis zu setzen.

Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch Höhere Gewalt oder offensichtliche Unmöglichkeit.

§3 Abnahme

Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder eine beauftragte geschäftsfähige Person. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der möglichen Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, gilt diese als gegeben.

§4 Preise und Zahlung

Es gelten die auf der zurzeit gültigen Preisliste angegebene Preise. Etwaige Vergünstigen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach der Abnahme in Bar oder per ec-Karte. 

§5 mit der Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag

§6 Gewährleistung und Haftung

Die Hufpflegerin übernimmt eine Gewährleistung für ihre Arbeit von 14 Tagen. Sie haftet nur für Schäden die in direktem und zeitlichem Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen.  Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Huftieres in Bezug auf den Huf nicht folgegeleistet wird, das Tier über seine natürlichen Bestimmungen hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihr zu vertreten ist oder auf die möglichen Folgen im Voraus hingewiesen wurde. Ein Mangel muss der Hufpflegerin unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihr, einer beauftragte Person sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden. Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann max. in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.

§ 7 Salvatorische Klausel

 Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht nötig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.