Zwischen dem Eigentümer oder einer ihm beauftragten Person, im folgenden Auftraggeber genannt, und Frau Maria Christina Sperling in Funktion als Hufschuhberaterin wird in Folge einer beidseitigen Erklärung ein Kaufvertrag geschlossen.
§1 Auftrag und Leistung
Der Auftraggeber beauftragt die Hufschuhberaterin an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufschuhanprobe auszuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten erteilt und gibt es keine offensichtlichen Anzeichen dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Die Hufschuhberaterin verpflichtet sich die von ihr angebotene Dienstleistung nach besten Wissen und Gewissen in einer Form die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird auszuführen.
§2 Ort und Zeitpunkt
Auftraggeber und Hufschuhberaterin erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Die Hufschuhberaterin erbringt die gewünschte Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person anwesend ist. Eine Stornierung oder Änderung von Ort und/oder Zeitpunkt ist nur nach Bestätigung von Seiten der Hufschuhberaterin gültig. Terminvereinbarungen können bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei storniert werden, danach können bis zu 100% der Kosten der gewünschten Leistung in Rechnung gestellt werden.
Verspätung durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 0,5 Stunden akzeptiert werden. Beide Seiten verpflichten sich, einander darüber in Kenntnis zu setzen.
Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch Höhere Gewalt oder offensichtliche Unmöglichkeit.
§3 Abnahme
Die Hufschuhe müssen vor Ort am Pferdehuf auf Passform im Freilauf oder an der Longe geprüft werden. Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Anprobe durch den Eigentümer oder einer beauftragten geschäftsfähigen Person. Der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person muss zum Zeitpunkt der Anprobe und Abnahme anwesend sein.
§4 Preise und Zahlung
Es gelten die auf der zur Zeit gültigen Preisliste angegebene Preise. Etwaige Vergünstigen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach der Abnahme in Bar oder per EC-Karte vor Ort.
Bei Kunden die die Hufschuhe die passen nicht bei mir kaufen , verlange ich mindestens 20 % des Hufschuhverkaufspreises.
§5 Kommt es bei der Hufschuhanprobe auch zur Hufbearbeitung, so gelten bei der Hufbearbeitung die AGB´s des Werkvertrages für die Hufpflege von Maria Christina Sperling
§6 Garantie und Haftung
In der Gewährleistungsfrist behalte ich mir zunächst eine für Sie kostenlose Nachbesserung vor. Sollte es erforderlich sein, wird die Ware gegen andere Ware umgetauscht. Das Recht auf Wandlung und Minderung ist zunächst ausgeschlossen. Wird der Mangel jedoch nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behoben, so haben Sie nach Ihrer Wahl ein Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags. Ich hafte nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Sichtbare äußere Mängel, welche nach dem Gebrauch der Ware beanstandet werden, sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen. Auf die Hufschuhe gelten die gesetzlichen Garantieansprüche. Garantie wird nicht gegeben auf Verlust der Hufschuhe oder Defekte durch Verlust des Schuhs. Haftung für dauerhaften Halt und Passform der Schuhe kann nicht gegeben werden, auch kein Umtausch oder Rückgabe bei Verlust am Huf.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Maria Christina Sperling. Ein Rückgaberecht gibt es nicht.
§8 ein Widerrufsrecht und Rückgaberecht wird ausgeschlossen. Dieses besteht maximal auf absolute Neuware, original verpackt. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.
§ 9 Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht nötig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden an den Testschuhen welche durch das Pferd/Esel/Maultier entstanden sind haftet der Eigentümer des Tieres.